Grillen auf dem Balkon – was erlaubt und was verboten ist
Würstchen, Fleisch und Gemüsespieße auf den Rost und los? So einfach ist es mit dem Grillen auf dem Balkon leider nicht. Ob Holzkohlegrills auf dem Balkon erlaubt sind, was für Elektro- oder Gasgrills gilt und welche Regeln ihr beachten solltet, um Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, erfahrt ihr hier.
- Ist Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt?
- Ist ein Holzkohlegrill auf dem Balkon erlaubt?
- Grillen ohne Rauch: Mit Elektrogrill oder Gasgrill auf dem Balkon
- Ist Grillen nach 22 Uhr erlaubt?
- Wo stört der Grill auf dem Balkon die Nachbarn am wenigsten?
- So vermeidet ihr Qualm und Rauch beim Grillen auf dem Balkon
Mit den ersten wärmeren Tagen startet endlich wieder die Grillsaison. Grillen auf dem Balkon ist eine naheliegende Alternative für alle, die keinen Garten besitzen. Doch halt: Bevor ihr Würstchen, Fleisch oder Gemüsespieße auf den Rost legt, solltet ihr ein paar Dinge beachten. Wir klären die wichtigsten Fragen zum Grillen auf dem Balkon und sagen, was erlaubt und was verboten ist.
Ist Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt?
Die gute Nachricht vorab: Im Prinzip gibt es kein deutsches Gesetz, das euch das Grillen auf dem Balkon explizit verbietet. Allerdings: Ein verbrieftes Recht dazu habt ihr auch nicht. In zwei Fällen kann das Grillen auf dem Balkon verboten sein:
Im Mietvertrag oder in der Hausordnung wird ausdrücklich verboten, dass auf Balkon und Terrasse gegrillt werden darf.
Ohne entsprechende Regelung im Mietvertrag darf auch dann nicht auf dem Balkon gegrillt werden, wenn dabei Rauch in die Nachbarwohnungen ziehen kann.
Haltet ihr euch nicht an die schriftlichen Anweisungen im Vertrag, darf euch der Vermieter abmahnen oder sogar die Wohnung kündigen. Gerichte haben in der Vergangenheit sogar die fristlose Kündigung gebilligt (LG Essen 10 S 438/01). Weitere Infos findet ihr auf der Website vom Deutschen Mieterbund.
Ist ein Holzkohlegrill auf dem Balkon erlaubt?
Im Mietvertrag oder der Hausordnung kann das Grillen auf dem Balkon auch erlaubt sein, häufig ist das dann aber an eine Bedingung geknüpft: Grillen auf dem Balkon ja, aber nicht mit einem Holzkohlegrill.
Das hat oft einen einfachen Grund: gegenseitige Rücksichtnahme. Von Holzkohlegrills geht oft eine größere Rauchentwicklung aus – und das kann nerven. Eure Nachbarn möchten nicht zugeräuchert werden, wenn sie nebenan auf ihrem Balkon sitzen. Und ihr möchtet bestimmt auch nicht den nächsten Nachbarschaftsstreit provozieren.
Tipp: Selbst ohne eine entsprechende Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung solltet ihr auf dem Balkon nicht mit Holzkohle grillen, wenn es dabei zu Beeinträchtigungen kommt. Gleiches gilt übrigens auch für Feuerschalen, die mit Holzkohle funktionieren, auch wenn solche meist nicht explizit im Mietvertrag erwähnt werden. Denn qualmt die Holzkohle zu sehr, verstoßt ihr eventuell gegen das Immissionsschutzgesetz.
Wenn sich ein Nachbar dann beschweren sollte, wird vielleicht sogar ein Bußgeld fällig. Immissionsschutzgesetze sind Ländersache, es gibt also keine landesweite einheitliche Regelung dazu. Informiert euch am besten, was in in eurem Bundesland zulässig ist und was nicht.
Grillen ohne Rauch: Mit Elektrogrill oder Gasgrill auf dem Balkon
Auch wenn der Holzkohle-Grill-Duft wahrscheinlich mehr nach Sommer riecht und über die Raucharomen beim Grillen kaum etwas geht, raten wir euch lieber einen Elektrogrill oder Gasgrill auf dem Balkon zu verwenden, auch euren Nachbarn zuliebe. Vor allem, wenn die gerade ihre frisch gewaschene Wäsche auf dem Balkon trocknen. Und außerdem: Wer möchte schon, dass auch die eigene Wohnung nach dem Grillvergnügen fies nach Qualm riecht?
Dennoch solltet ihr vorher einen Blick in die Hausordnung werfen. Steht hier geschrieben, dass Grillen auf dem Balkon grundsätzlich verboten ist, dann könnt ihr auch keinen Elektrogrill oder Gasgrill auf dem Balkon verwenden.
Ist Grillen nach 22 Uhr erlaubt?
Ist euch das Grillen auf dem Balkon per Vertrag erlaubt, stellt sich für euch vielleicht die Frage: Was ist die beste Uhrzeit, um zu grillen? Wann ihr grillt, ist euch selbst überlassen. Unser Tipp: Haltet euch an die gängigen Regelungen zur Nachtruhe und vermeidet das Grillen zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens. Das gilt natürlich auch, wenn ihr auf der Terrasse oder im Garten grillen wollt.
Plant ihr eine Grillparty, dann haltet es so, wie ihr es bei anderen Feiern auch tun würdet: Sagt euren Nachbarn Bescheid und ladet sie auf eine Leckerei vom Grill und ein Kaltgetränk ein. Dann stören sich die wenigsten an Lärm oder Bratgeruch.
Wo stört der Grill auf dem Balkon die Nachbarn am wenigsten?
Schaut euch euren Balkon einmal von außen an. Befindet sich direkt darüber oder daneben ein Fenster eurer Nachbarn, werden sie sich wahrscheinlich schnell beschweren. Handelt es sich nur um die Küche, dürfte der Grill nicht so sehr stören. Bei anderen Zimmern, besonders Kinderzimmern, kommt schneller Unmut auf.
Unser Tipp: Stellt euren Grill möglichst so, dass eure Nachbarn nicht behelligt werden. Weit weg von Fenstern und dem Nachbarbalkon also.
Zudem: Einfach mal nachfragen. Und vor dem Grillen Bescheid sagen – dann haben eure Nachbarn die Chance, zu reagieren und ihre Wäsche vielleicht in einem anderen Zimmer aufzuhängen.